Aktionsplan der DPolG

Der Hamburger Landesverband der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) fordert einen Aktionsplan, mit dem sie die Innere Sicherheit erhöhen möchte. Als Begründung führt sie „die erschreckenden Gewaltattacken gegen Polizisten/innen in den letzten Tagen und Wochen“ an. Hier wird die Rede von zwei Angriffen auf die Davidswache und die eskalierte Demonstration am 21.12. sein. Als Ursache dieser Auseinandersetzungen hat diese sog. „Linksextremistische Gewalttäter“ auserkoren.

DPolG setzt auf Eskalation

Hierbei weiß die DPolG offensichtlich wer die Angreifer auf die Davidswache seien und welche politische Einstellung sie haben. In der Pressemeldung der Polizei steht weder etwas von „Linksextremisten“, noch gibt es unmittelbar Tatverdächtige. Hierbei handelt die DPolG äußerst fragwürdig, denn solang kein Gericht die Schuld einzelner feststellt, gelten diese als Unschuldig. Wie auch der DPolG bekannt sein dürfte ist die Unschuldsvermutung ein Grundprinzip des Rechtsstaats.

Die DPolG scheint nicht an einer deeskalierenden Linie Interessiert zu sein. Es wird offen über den Schusswaffengebrauch nachgedacht. Die Hemmschwelle für diesen wird bewusst heruntergesetzt. Dabei verliert sie kein Wort über Sinnvolle Maßnahmen, wie man Gewalt verhindern kann. Es wird Lobbyarbeit, mit dem Ziel die Polizei hoch zu rüsten und weitere finanzielle Verbesserungen zu erreichen, betrieben.

Aktionsplan für Innere Sicherheit – Ausbau der Repression

Die DPolG hat ein 9-Punkte Aktionsplan herausgegeben, vermeintlich um die Innere Sicherheit zu Verbessern. Es ist äußerst Fragwürdig von einem generellen Problem der Inneren Sicherheit zu reden. Der Aktionsplan fordert mehrere Punkte, die eine Eskalation des Konflikts wahrscheinlicher machen, oder einen Massiven Einschnitt in die Grundrechte der Bevölkerung bedeuten!

  • Es wird die Einführung von allen „technisch zur Verfügung stehenden Ausrüstungsgegenständen“, im besonderen der flächendeckende Einsatz von Tasern, gefordert.
  • „Es muss daraufhin gewirkt werden […], dass Gerichte derart brutale und gewaltorientierte Straftäter im oberen Bereich der Strafandrohung aburteilen.“ – Hier stellt sich die Frage ob die Richter beeinflusst werden sollen und ob es sich um alle derartige Taten handelt oder ausschließlich wenn PolizistInnen als Opfer involviert sind. In diesem Falle sei die DPolG an Artikel 3 des GG erinnert.
  • Ein Aussteigerprogramm für „linksextremistische Gewalttäter“ wird vorgeschlagen. Ein Aussteiger Projekt für „Linksextreme“ gibt es bereits vom Verfassungsschutz – mit denkbar geringem Erfolg (TAZ).
  • Die DPolG möchte „häufiger davon Gebrauch machen, Gefahrengebiete einzurichten.“ – Gefahrengebiete bedeuten einen massiven Einschnitt in die Grundrechte. Menschen dürfen verdachtsunabhängig kontrolliert und durchsucht werden. Des Weiteren können Platzverweise, Aufenthaltsverbote und Ingewahrsamnahmen erfolgen!

Wir fordern die Entspannung und ein Ende vom eskalierenden Verhalten! Gegen einen Ausbau der ohnehin massiven Repression!

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